Datensperre
Eigene Personendaten können Sie ohne Begründung sperren lassen. Damit werden Ihre Daten nur noch an Amtsstellen herausgegeben, die zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages darauf angewiesen sind. Privatpersonen müssen nachweisen können, dass die Daten benötigen werden, um Rechte Ihnen gegenüber durchsetzen zu können. Beispiele für Interessennachweise sind Verlustscheine (Geldforderungen).
Die Steuerdaten sind separat beim Steueramt sperren zu lassen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 477 40 91 | gemeinde@seegraeben.ch |