Kopfzeile

Inhalt

Datensperre

Eigene Personendaten können Sie ohne Begründung sperren lassen. Damit werden Ihre Daten nur noch an Amtsstellen herausgegeben, die zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages darauf angewiesen sind. Privatpersonen müssen nachweisen können, dass die Daten benötigen werden, um Rechte Ihnen gegenüber durchsetzen zu können. Beispiele für Interessennachweise sind Verlustscheine (Geldforderungen).

Die Steuerdaten sind separat beim Steueramt sperren zu lassen.

Zugehörige Objekte

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.