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Generelle Informationen

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus

  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Trennen Sie die einzelnen Wahl- und Stimmzettel nicht und falten Sie diese nicht zusätzlich. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros. Beachten Sie bei Abstimmungen und Wahlen mit mehreren Wahl- oder Stimmzetteln unbedingt die Wahlanleitung.
  • Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Falle zu unterzeichnen.


Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Nach Abgabe des unterschriebenen Stimmrechtsausweises legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
  • Beachten Sie die Rubrik Urnenstandorte und Öffnungszeiten.


Stimmabgabe durch Stellvertretung

Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenene unterschriebenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.


Allgemeines

  • Allfällig fehlendes Abstimmungs- und Wahlmaterial ist bis spätestens um 12.00 Uhr am Freitag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung zu verlangen.
  • Bei Verlust des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangt werden. Das Duplikat ist bis spätestens um 14.00 Uhr am Freitag vor dem Abstimmungstag persönlich im Gemeindehaus abzuholen. Mitzubringen ist eine Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitäskarte oder Pass).
  • Die hier veröffentlichten Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons sind unter zh.ch/wahlen-abstimmungen und des Bundes unter admin.ch/volksabstimmungen ersichtlich.

 

Wahl- und Abstimmungshilfen

  • smartvote
    ist eine Online-Wahlhilfe, die basierend auf einem Fragebogen zu politischen Themen die politischen Werte von Wähler/innen mit denjenigen von Parteien und Kandidierenden vergleicht. Wähler/innen erhalten eine Wahlempfehlung für die Kandidierenden bzw. Parteien, die Ihnen politisch am nächsten stehen.
  • vimentis
    eröffentlicht seit 2003 einfache, neutrale Texte zu Abstimmungen und anderen wichtigen politischen Themen. Zudem führt Vimentis jedes Jahr die grösste neutrale politische Online-Umfrage durch und veröffentlicht Blogs von führenden nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentariern.

 

Ergebnisse

Kantonale und eidgenössische Abstimmungsergebnisse

Die App «Voteinfo» informiert Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen.

     

Kontakt

Wahlbüro Seegräben, Tel. 043 477 40 92, gemeinderatskanzlei@seegraeben.ch

Urne Öffnungszeiten

  • Gemeindehaus (vorzeitige Urnenabstimmung)
    • Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
  • Altes Schulhaus
    • Sonntag, 09.00-10.00 Uhr
  • Kindergarten Grossweid
    • Sonntag, 09.00-10.00 Uhr

Urnenstandort

  • Gemeindehaus
    • Rutschbergstrasse 10, 8607 Aathal-Seegräben
  • Altes Schulhaus
    • Aathalstrasse 8, 8607 Aathal-Seegräben
  • Kindergarten Grossweid
    • Grossweid 44, 8607 Aathal-Seegräben

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen

  • Reissen Sie das Ihnen zugestellte Kuvert nicht auf, sondern öffnen Sie es wie auf dem Kuvert angegeben.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel ungetrennt und nicht zusätzlich gefaltet in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das gefüllte Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Bringen Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post oder werfen Sie es direkt in den Briefkasten beim Gemeindehaus. Dieser wird am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr das letzte Mal geleert. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die briefliche Stimmabgabe ist gültig wenn:
    • Die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis angebracht ist.
    • Der Stimmrechtsausweis rechtzeitig eintrifft.


Beachten Sie diese Vorschriften!
Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein.