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Aufhebung allgemeines Feuerverbot

28. August 2026
Generelles Feuerverbot im Gemeindegebiet Seegräben per 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Verbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen.

Die Niederschläge in den vergangenen Tagen in Kombination mit den tieferen Temperaturen haben zu einer Entschärfung der Gefahr von Flur- und Waldbränden geführt. Entsprechend wird die Waldbrandgefahrenstufe kantonsweit auf die Stufe 4 abgesenkt. Gleichzeit hebt die Gemeinde Seegräben per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, das generelle Feuerverbot für ihr Gemeindegebiet auf. Im Umgang mit Feuer ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten.

Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt in Kraft, bis zu dessen Aufhebung durch die zuständigen Organe.