Ab Juni werden Hausgärten und Obstkulturen auf Feuerbrand kontrolliert
Kontrolliert werden Pflanzen in Hausgärten sowie in Obstkulturen von Landwirtschaftsbetrieben, die allenfalls von Feuerbrand befallen sind oder bei denen es sich um Neophyten handelt. Wer im Besitz von Quittenbäumen ist, wird gebeten, den/die Standort(e) an den Ackerbaustellenleiter zu melden.