Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hinterlegt werden (§75 EG KESR und Art. 442 Abs. 1 ZGB). Diese Hinterlegung ist nicht zwingend. Da der Aufbewahrungsort frei wählbar ist, empfiehlt es sich, den jeweiligen Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen zu lassen, damit der Vorsorgeauftrag leichter auffindbar ist.
- KESB Bezirk Hinwil
 - Pro Senectute - Vorsorgeauftrag
 - Schweizerisches Rotes Kreuz - Vorsorgeauftrag
 - Pro Infirmis - Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
 
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 477 40 91 | gemeinde@seegraeben.ch |