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Hundewesen

Allgemeines

  • Meldefrist: 10 Tage Online-Schalter
  • Die Hundesteuer beträgt gemäss aktuellem Gebührentarif CHF 150.- pro Hund und Jahr. Sie ist jährlich bis am 31. März zu entrichten (wird jeweils im Januar erhoben) resp. bei An- und Abmeldungen unter dem Jahr innert 30 Tagen. 
  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und muss belegt werden (Bitte senden Sie die Versicherungsbestätigung an: gemeinde@seegraeben.ch).

AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde

Kantonale Informationsseite inkl. Hinweise zur Ausbildungspflicht

Bezugsorte Hundekotbeutel

es gilt eine Aufnahmepflicht von Hundekot

  • Gemeindeverwaltung (gefaltete und Rollen)
  • Dorfladen (gefaltete)
  • Online-Schalter (gefaltete)

Hundeverabgabung

  • Hunde im Sinne von § 25 Hundegesetz sind von der Abgabe befreit, sofern die Hundehalterin oder Hundehalter den erforderlichen Nachweis bzw. die Anerkennung erbringen können.
  • Stirbt ein Hund vor dem 30. Juni, hat die Halterin oder der Halter einen Anspruch auf die Rückerstattung der halben Abgabe, sofern kein Ersatzhund angeschafft wird.
  • Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.
  • Hält sich ein Hund weniger als drei Monate im Kanton auf, ist für ihn keine Abgabe zu entrichten.

Links

Rechtliche Grundlagen

Preis

CHF 150.00/Hund/Jahr
Merkblatt

Zugehörige Objekte

Name
Flyer Augen auf beim Hundekauf (PDF, 565.06 kB) Download 0 Flyer Augen auf beim Hundekauf
Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 40.4 kB) Download 1 Merkblatt Leinenpflicht
Merkblatt zur Hundehaltung_Gemeinde Seegräben_2025 März (PDF, 263.58 kB) Download 2 Merkblatt zur Hundehaltung_Gemeinde Seegräben_2025 März
Pflichten Hundehalter (PDF, 416.82 kB) Download 3 Pflichten Hundehalter