Hundewesen
Allgemeines
- Meldefrist: 10 Tage Online-Schalter
- Die Hundesteuer beträgt gemäss aktuellem Gebührentarif CHF 150.- pro Hund und Jahr. Sie ist jährlich bis am 31. März zu entrichten (wird jeweils im Januar erhoben) resp. bei An- und Abmeldungen unter dem Jahr innert 30 Tagen.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und muss belegt werden (Bitte senden Sie die Versicherungsbestätigung an: gemeinde@seegraeben.ch).
Ausbildungspflicht - zh.ch/hunde
Kantonale Informationsseite - zh.ch/hunde
AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
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AMICUS - Login-Maske
- Flyer Ich werde Hundehalter. Was muss ich beachten?
- Informationen und Meldepflichten
- Prozessübersicht
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Bezugsorte Hundekotbeutel
es gilt eine Aufnahmepflicht von Hundekot
- Gemeindeverwaltung, Rutschbergstrasse 10 (gefaltete und Rollen)
- Dorfladen, Usterstrasse 1 (gefaltete)
- Naturkraftwerke Biofood AG, Gibelstrasse 1, Sack (gefaltete)
- Online-Schalter (gefaltete)
Hundeverabgabung
- CHF 150.00 / Hund / Jahr
- Hunde im Sinne von § 25 Hundegesetz sind von der Abgabe befreit, sofern die Hundehalterin oder Hundehalter den erforderlichen Nachweis bzw. die Anerkennung erbringen können.
- Stirbt ein Hund vor dem 30. Juni, hat die Halterin oder der Halter einen Anspruch auf die Rückerstattung der halben Abgabe, sofern kein Ersatzhund angeschafft wird.
- Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.
- Hält sich ein Hund weniger als drei Monate im Kanton auf, ist für ihn keine Abgabe zu entrichten.
Links
- Veterinäramt Kanton Zürich - Hunde / Online-Shop
- codex-hund.ch - Wissenswertes über Hunde
- Fellnasenhaus - Hundebetreuung Aathal-Seegräben
- STMZ - Schweizerische Tiermeldezentrale
- AMICI-App - Ein wertvolles Hilfsmittel für engagierte Tierfreunde
- Hunde-Ratgeber - Tipps für den ersten Hund & Checkliste zur Anschaffung
- tierschutz.com - Hunde
- Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
- Augen auf beim Hundekauf!
- Luna & Filou - Die schweizweite Kampagne zum Wohl der Katzen
- katzenelend.ch - Weshalb sollten Katzen kastriert werden?
Rechtliche Grundlagen
- Hundegesetz
- Hundeverordnung
- Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren
- Weitere rechtliche Grundlagen - Veterinäramt Kanton Zürich (ganz nach unten scrollen unter "Weiterführende Informationen">"Rechtliche Grundlagen")
Preis
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | |||
|---|---|---|---|
| Flyer Augen auf beim Hundekauf (PDF, 565.06 kB) | Download | 0 | Flyer Augen auf beim Hundekauf |
| Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 40.4 kB) | Download | 1 | Merkblatt Leinenpflicht |
| Pflichten Hundehalter (PDF, 416.82 kB) | Download | 2 | Pflichten Hundehalter |
| Merkblatt zur Hundehaltung, August 2025 (PDF, 966.66 kB) | Download | 3 | Merkblatt zur Hundehaltung, August 2025 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Polizeisekretariat | 043 477 40 91 | gemeinde@seegraeben.ch |