Hundewesen
Allgemeines
- Meldefrist: 10 Tage Online-Schalter
- Die Hundesteuer beträgt gemäss aktuellem Gebührentarif CHF 150.- pro Hund und Jahr. Sie ist jährlich bis am 31. März zu entrichten (wird jeweils im Januar erhoben) resp. bei An- und Abmeldungen unter dem Jahr innert 30 Tagen.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und muss belegt werden (Bitte senden Sie die Versicherungsbestätigung an: gemeinde@seegraeben.ch).
AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde
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AMICUS - Login-Maske
- Flyer Ich werde Hundehalter. Was muss ich beachten?
- Informationen und Meldepflichten
- Prozessübersicht
Kantonale Informationsseite inkl. Hinweise zur Ausbildungspflicht
Bezugsorte Hundekotbeutel
es gilt eine Aufnahmepflicht von Hundekot
- Gemeindeverwaltung (gefaltete und Rollen)
- Dorfladen (gefaltete)
- Online-Schalter (gefaltete)
Hundeverabgabung
- Hunde im Sinne von § 25 Hundegesetz sind von der Abgabe befreit, sofern die Hundehalterin oder Hundehalter den erforderlichen Nachweis bzw. die Anerkennung erbringen können.
- Stirbt ein Hund vor dem 30. Juni, hat die Halterin oder der Halter einen Anspruch auf die Rückerstattung der halben Abgabe, sofern kein Ersatzhund angeschafft wird.
- Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.
- Hält sich ein Hund weniger als drei Monate im Kanton auf, ist für ihn keine Abgabe zu entrichten.
Links
- Veterinäramt Kanton Zürich - Hunde / Online-Shop
- codex-hund.ch - Wissenswertes über Hunde
- Fellnasenhaus - Hundebetreuung Aathal-Seegräben
- STMZ - Schweizerische Tiermeldezentrale
- AMICI-App - Ein wertvolles Hilfsmittel für engagierte Tierfreunde
- Hunde-Ratgeber - Tipps für den ersten Hund & Checkliste zur Anschaffung
- tierschutz.com - Hunde
- Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
- Augen auf beim Hundekauf!
- Luna & Filou - Die schweizweite Kampagne zum Wohl der Katzen
- katzenelend.ch - Weshalb sollten Katzen kastriert werden?
Rechtliche Grundlagen
- Hundegesetz
- Hundeverordnung
- Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren
- Weitere rechtliche Grundlagen - Veterinäramt Kanton Zürich (ganz nach unten scrollen unter "Weiterführende Informationen">"Rechtliche Grundlagen")
Preis
Zugehörige Objekte
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Flyer Augen auf beim Hundekauf (PDF, 565.06 kB) | Download | 0 | Flyer Augen auf beim Hundekauf |
Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 40.4 kB) | Download | 1 | Merkblatt Leinenpflicht |
Merkblatt zur Hundehaltung_Gemeinde Seegräben_2025 März (PDF, 263.58 kB) | Download | 2 | Merkblatt zur Hundehaltung_Gemeinde Seegräben_2025 März |
Pflichten Hundehalter (PDF, 416.82 kB) | Download | 3 | Pflichten Hundehalter |
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 043 477 40 91 | gemeinde@seegraeben.ch |