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Wahlen und Abstimmungen vom 24. September 2017

Informationen

Datum
24. September 2017

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit")

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Die vom Schweizer Bauernverband initiierte Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" wurde 2014 eingereicht. Sie verlangte, dass der Bund die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus einheimischer Produktion stärkt. Bundesrat und Parlament anerkannten zwar die hohe Bedeutung der Ernährungssicherheit. Sie unterstützten die Initiative aber nicht, weil sie aus ihrer Sicht zu stark auf die Inlandproduktion ausgerichtet war und unklar blieb, was die Initiantinnen und Initianten vom Bund genau erwarteten. Deshalb erarbeitete das Parlament als Gegenentwurf einen neuen Verfassungsartikel, der präziser formuliert ist und die Ernährungssicherheit auf ein breiteres Fundament stellt. Nachdem das Parlament dem Gegenentwurf deutlich zugestimmt hatte, zog das Initiativkomitee seine Initiative zurück.

Der neue Verfassungsartikel unterstützt die Stossrichtung der aktuellen Agrarpolitik. Er legt fest, wie die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Lebensmitteln langfristig gesichert werden soll. Dabei berücksichtigt er alle Stufen vom Feld bis auf den Teller, von der Bäuerin und dem Bauern bis zur Konsumentin und zum Konsumenten. Die Versorgung soll mit einheimischen wie auch mit importierten Lebensmitteln sichergestellt werden.

Bundesrat und Parlament empfehlen, den Verfassungsartikel anzunehmen. Mit einer stärker marktorientierten und einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft soll die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch in Zukunft gesichert werden.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit annehmen? (Direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit")

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 77,84 %
404
Nein-Stimmen 22,16 %
115
Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
56.04%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
2017-09-24_Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf Download 0 2017-09-24_Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 sind miteinander verknüpft: Die Reform tritt nur in Kraft, wenn beide Vorlagen angenommen werden.

Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren das Pensionsalter erreichen, die Lebenserwartung steigt und die Zinsen ausgesprochen tief sind.

Die Reform Altersvorsorge 2020 soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz wird schrittweise gesenkt, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und einer Erhöhung von neuen AHV-Altersrenten um monatlich 70 Franken soll das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Reform ermöglicht die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren.

Die Reform wird von mehreren Seiten bekämpft. Die einen kritisieren, das höhere Frauenrentenalter und die höhere Mehrwertsteuer seien unsozial. Sie haben gegen das Reformgesetz das Referendum ergriffen. Andere kritisieren, anstatt zu sparen, baue die Reform die AHV aus, und die finanziellen Probleme würden nur aufgeschoben.

Für Bundesrat und Parlament ist eine Reform der Altersvorsorge nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung dringend nötig. Die Reform Altersvorsorge 2020 sichert das Niveau der Renten, verwirklicht die lange versprochene Flexibilisierung und schliesst Lücken in der Vorsorge. Eine stabile Altersvorsorge ist eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz.

Ausführliche Informationen zur Reform unter:
www.altersvorsorge2020.ch
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,49 %
293
Nein-Stimmen 44,51 %
235
Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
56.58%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
2017-09-24_Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf Download 0 2017-09-24_Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf

Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 sind miteinander verknüpft: Die Reform tritt nur in Kraft, wenn beide Vorlagen angenommen werden.

Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren das Pensionsalter erreichen, die Lebenserwartung steigt und die Zinsen ausgesprochen tief sind.

Die Reform Altersvorsorge 2020 soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz wird schrittweise gesenkt, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und einer Erhöhung von neuen AHV-Altersrenten um monatlich 70 Franken soll das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Reform ermöglicht die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren.

Die Reform wird von mehreren Seiten bekämpft. Die einen kritisieren, das höhere Frauenrentenalter und die höhere Mehrwertsteuer seien unsozial. Sie haben gegen das Reformgesetz das Referendum ergriffen. Andere kritisieren, anstatt zu sparen, baue die Reform die AHV aus, und die finanziellen Probleme würden nur aufgeschoben.

Für Bundesrat und Parlament ist eine Reform der Altersvorsorge nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung dringend nötig. Die Reform Altersvorsorge 2020 sichert das Niveau der Renten, verwirklicht die lange versprochene Flexibilisierung und schliesst Lücken in der Vorsorge. Eine stabile Altersvorsorge ist eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz.

Ausführliche Informationen zur Reform unter:
www.altersvorsorge2020.ch
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,77 %
265
Nein-Stimmen 49,23 %
257
Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
56.36%
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
2017-09-24_Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf Download 0 2017-09-24_Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf

Kantonale Vorlagen

Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Die Änderung des Sozialhilfegesetzes verlangt, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit die Regelung wiedereingeführt würde, die bis Ende 2011 in Kraft war. Der Kantonsrat hat die Gesetzesänderung aufgrund einer parlamentarischen Initiative beschlossen. Gegen die Änderung des Sozialhilfegesetzes sind das Gemeinde- und das Volksreferendum ergriffen worden.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 74,15 %
370
Nein-Stimmen 25,85 %
129
Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
54.12%
Ebene
Kanton
Art
Antrag
Name
2017-09-24_Protokoll_kantonale_Vorlagen.pdf Download 0 2017-09-24_Protokoll_kantonale_Vorlagen.pdf

Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Kosten für den Arbeitsweg heute vollumfänglich als Berufskosten von ihren steuerbaren Einkünften abziehen. Dieser Arbeitswegkostenabzug für Pendlerinnen und Pendler soll bei den Staats-. und Gemeindesteuern neu auf 5000 Franken pro Jahr beschränkt werden. Mit den sich daraus ergebenden Mehreinnahmen soll ein Teil der Mehrkosten des Kantons Zürich für den Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden. Die Kosten für einen ZVV-NetzPass (alle Zonen) oder ein SBB-Generalabonnement der 2. Klasse bleiben auch mit der Begrenzung abzugsfähig. Betroffen sind rund 10 Prozent der Steuerpflichten, vorwiegend Autopendlerinnen und Autopendler, die heute einen höheren Abzug geltend machen können. Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen hat die Änderung somit keine Auswirkungen.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 69,78 %
351
Nein-Stimmen 30,22 %
152
Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
54.33%
Ebene
Kanton
Art
Antrag
Name
2017-09-24_Protokoll_kantonale_Vorlagen.pdf Download 0 2017-09-24_Protokoll_kantonale_Vorlagen.pdf

Gegenvorschlag zur "Anti-Stauinitiative"

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Im Oktober 2014 wurde die kantonale Volksinitiative "Stopp der Verkehrsbehinderung (Anti-Stauinitiative)"eingereicht. Sie verlangt, dass die Leistungsfähigkeit des kantonalen Strassennetzes an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs auszurichten sei. Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Volksinitiative ab, stimmen jedoch dem Grundanliegen der Initiantinnen und Initianten zu, dass eine gut ausgebaute und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Zürich von grosser Bedeutung ist. Daher beschloss der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Dieser stärkt die Rolle des motorisierten Privatverkehrs in der Kantonsverfassung. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit im Strassennetz ist demnach mindestens auszugleichen. Damit erfüllt der Gegenvorschlag das Hauptanliegen der Volksinitiative und beseitigt gleichzeitig deren Schwächen. Weil das Initiativkomitee daraufhin seine Volksinitiative zurückzog, kommt allein eine Änderung der Kantonsverfassung, die dem Gegenvorschlag entspricht, zur Volksabstimmung.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 66,33 %
325
Nein-Stimmen 33,67 %
165
Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
53.80%
Ebene
Kanton
Art
Gegenvorschlag
Name
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Heimfinanzierung

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Die langjährige und bewährte Praxis der gemeinsamen Finanzierung von Kinder- und Jungendheimplatzierungen durch Kanton, Gemeinden und Eltern soll beibehalten werden. Dazu braucht es aufgrund der neusten Rechtsprechung eine Anpassung des Jugendheimgesetzes aus dem Jahr 1962. Der Kantonrat hat deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Ohne diese Anpassung hätte der Kanton neu die ganzen Kosten für eine Heimplatzierung zu tragen. Die Eltern und Gemeinden müssten keine Kosten mehr übernehmen. Bei weniger einschneidenden und häufig günstigeren Massnahmen müssen sich die Eltern und Gemeinden jedoch weiterhin beteiligen. Somit besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche vermehrt aus Kostengründen in Heime eingewiesen werden, anstatt dass günstigere und für das Kindeswohl sinnvollere Massnahmen ergriffen werden. Dem Kanton entstünden zudem erhebliche Mehrkosten.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 70,21 %
337
Nein-Stimmen 29,79 %
143
Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
53.80%
Ebene
Kanton
Art
Antrag
Name
2017-09-24_Protokoll_kantonale_Vorlagen.pdf Download 0 2017-09-24_Protokoll_kantonale_Vorlagen.pdf

Bezirkswahlen

Wahl eines zusätzlichen Mitglieds des Bezirksgerichtes Hinwil für den Rest der Amtsdauer 2014-2020

Beschreibung

Folgende wahlfähige Personen wurden innerhalb der publizierten Frist zur Wahl vorgeschlagen:

Mattle Carmen
1973, von Zürich und Rüthi SG, lic. iur. Ersatzrichterin, Uerikon, SVP

Mettler Simon
1986, von Hauptwil-Gottshaus TG, MLaw Ersatzrichter, Zürich, CVP

Ergebnis

Stimmen haben erhalten:
Mattle Carmen, SVP: 195
Mettler Simon, CVP: 179

Total: 374

eingegangene Stimmrechtsausweise: 534
eingegangene Wahlzettel: 400 = 42.78 %
abzüglich:
-ungültig eingelegte Wahlzettel: 0
-leere Wahlzettel: 23
-ungültige Wahlzettel: 3

gültige Wahlzettel: 374
massgebendes Stimmentotal: 374
Anzahl Stimmberechtigte
935
Stimmbeteiligung
42.78%
Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde
Name
2017-09-24_Bezirksrat_Seegraeben.pdf Download 0 2017-09-24_Bezirksrat_Seegraeben.pdf