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eBaugesucheZH - Der elektronische Baubewilligungsprozess im Kanton Zürich

Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Gesuchstellende zusätzlich zur digitalen Eingabe auch drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittungen (ebenfalls in dreifacher Ausgabe) einreichen.

Bitte folgen Sie dem Button "Extern", um auf das Onlineportal des elektronischen Baubewilligungsprozesses des Kantons zu gelangen.

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