Kopfzeile

Inhalt

Schutzraumzuweisung

Im Katastrophenfall oder bei einem bewaffneten Konflikt steht jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz ein Platz in einem Schutzraum zur Verfügung.

Für Ihre Wohnadresse ist für alle mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Personen der gleiche Schutzraum vorgesehen. Die Schutzraum-Zuweisung wird periodisch neu berechnet und kann sich verändern.

Bei Anordnung des Schutzraumbezuges durch die Behörden suchen Sie zusammen mit Ihren Mitbewohnern den zugeteilten Schutzraum auf. Die Zuordnung wird Ihnen dann mitgeteilt. Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden und nehmen Sie ein Notgepäck mit.

Für Auskünfte und Anliegen zur Schutzraumzuweisung steht Ihnen die Zivilschutzstelle Wetzikon gerne zur Verfügung.

Unter schutzraumzuweisung.ch können Sie abfragen, wo sich Ihr Schutzraum befindet.

Zugehörige Objekte