Todesfall: Was ist zu tun?
Meldefrist
- innert zwei Arbeitstagen beim Bestattungsamt (Kontakt siehe unten)
Weitere Schritte
- bei einem Todesfall zu Hause -> Hausarzt informieren
- bei einem aussergewöhnlichen Todesfall/Unfall -> Tel. 117 (Polizei)
Was muss ich zum Gesprächstermin beim Bestattungsamt mitbringen?
- Amtliche Todesbescheinigung eines Arztes
Was wird am Gesprächstermin beim Bestattungsamt geklärt?
- Überführung des Leichnams (für Seegräben: gerber-lindau.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Abholung der Urne im Krematorium (durch die Gemeinde oder Angehörige)
- Allfällige Aufbahrung (Dauer und Ort)
- Ort, Termin und Art der Bestattung (Erdbestattung, Urnengrab)
- Beschriftung Grabtafel
- Gestaltung der Beisetzung und Trauerfeier
- Zustelladresse
- Traueradresse
- Öffentliche Bekanntmachung (amtliche und allf. private Publikation)
Tätigkeiten, die nach der Bestattung durch die Angehörigen erfolgten sollte:
- div. Behörden/Institutionen über Todesfall orientieren
- Versicherungen
- AHV/IV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- Krankenkasse
- Pensionskasse
- Lebensversicherungen
- Bank(en)
- Vermieter / Verwaltung
- Post
- militärische Vorgesetzte
- allf. Vereine
- ev. Danksagung in den Zeitungen publizieren
- Danksagungskarten versenden
- mit dem Testamentsvollstrecker Kontakt aufnehmen
- Grabunterhalt regeln (z.B. Vertrag mit Friedhofsgärtner)
- allf. Grabstein aussuchen und in Auftrag geben
- Abos kündigen
- steuerrechtliche Angelegenheiten klären (entsprechende Steuererklärung wird vom Gemeindesteueramt an die gemeldete Zustelladresse gesandt)
weitere Links:
- schweiz-lebenshilfe.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- trauerportal-schweiz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- trauerschweiz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. - Todesanzeige online gestalten
Unseren Wunsch und Angebot an Sie
Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied von Ihrer/Ihrem Angehörigen und zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Bestattungsarten (PDF, 35 kB) | Download | 0 | Merkblatt Bestattungsarten |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bestattungsamt | 043 477 40 92 | gemeinde@seegraeben.ch |
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 210.1 | Anschlussvertrag Zivilstandskreis Wetzikon | 1. Januar 2003 |
| 840.1 | Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen | 1. Januar 2018 |
| 840.2 | Vorschriften für Grabzeichen, Grabmasse und Grabunterhalt | 1. Januar 2018 |
| 840.3 | Reglement zur Beisetzung Auswärtiger | 1. Januar 2018 |
| 850.9 | Leistungsvereinbarung GZO Palliative Care | 1. Januar 2023 |