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Feuerverbot im Bezirk Hinwil

13. Juli 2026
Die Gemeindepräsidien des Bezirks Hinwil haben sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen für ein generelles Verbot von Feuern sowie Feuerwerk auf dem jeweiligen Gemeindegebiet ausgesprochen.

Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich Ende Juni ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus (Stufe 4). Im Hinblick auf den bevorstehenden Bundesfeiertag und die Wetterprognosen, wurde auf Empfehlung der kantonalen Bewältigungsorganisation «Waldbrand» ein generelles Feuerwerksverbot geprüft. 

Viele Felder sind abgeerntet, die Temperaturen bleiben weiterhin auf eher hohem Niveau und nach ergiebigen Regenfällen sieht es in nächster Zeit nicht aus. Die Präsidien im Bezirk Hinwil haben sich deshalb nach Abwägen der Fakten und Einschätzung der Feuerwehr sowie des Forstes darauf geeinigt, ab Montag, 13. Juli 2026, dass ein generelles Feuerverbot und Feuerwerksverbot ausgesprochen werden soll. Alle 11 Bezirksgemeinden haben inzwischen ein entsprechendes Verbot verfügt. 

Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte: 

  • Entfachen von offenen Feuern im Freien 
  • Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten) 
  • Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern 
  • Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen 
  • Abbrennen von Feuerwerkskörpern 
  • Entfachen von Höhenfeuern 

Die Bevölkerung im Bezirk Hinwil ist angehalten, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten. 
Das Verbot gilt bis auf Weiteres und bleibt gültig, bis es aufgehoben wird. Die Wetteraussichten werden laufend beobachtet und gegebenenfalls wird eine neue Lagebeurteilung vorgenommen.

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Pressemitteilung Feuerverbot 2026 (PDF, 58 kB) Download 0 Pressemitteilung Feuerverbot 2026