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Wahlen und Abstimmungen vom 10. Juni 2018

Informationen

Datum
10. Juni 2018

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)"

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative will, dass nur noch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Geld schaffen darf, die Geschäftsbanken hingegen nicht mehr. Zudem soll die SNB Geld "schuldfrei" in Umlauf bringen, also ohne Gegenleistung, indem sie es direkt an den Bund, die Kantone oder die Bevölkerung verteilt. Damit sollen das Geld der Bankkundinnen und -kunden geschützt und Finanzkrisen verhindert werden.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Initiative mit 169 zu 9 Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 26,17 %
95
Nein-Stimmen 73,83 %
268
Stimmberechtigte
955
Stimmbeteiligung
38.64
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Beschluss_Vorlagen_Bund_20180610.pdf Download 0 Beschluss_Vorlagen_Bund_20180610.pdf

Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Das neue Gesetz will den Schweizer Geldspielmarkt modernisieren und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stärken. Es stellt zudem sicher, dass Anbieter von Geldspielen weiterhin einen Beitrag an unser Gemeinwohl leisten.

Bundesrat und Parlament empfehlen, das Geldspielgesetz anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 124 zu 61 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 43 zu 1 Stimme bei 0 Enthaltungen.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 72,33 %
264
Nein-Stimmen 27,67 %
101
Stimmberechtigte
955
Stimmbeteiligung
38.53
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Beschluss_Vorlagen_Bund_20180610.pdf Download 0 Beschluss_Vorlagen_Bund_20180610.pdf

Kantonale Vorlagen

Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017, Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Zürcher Unternehmen bezahlen heute auf Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken die Grundstückgewinnsteuer. Dies gilt auch dann, wenn sie aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste ausweisen. Demgegenüber können ausserkantonale Unternehmen ihre Geschäftsverluste mit Grundstückgewinnen verrechnen. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt werden. Neu sollen auch Zürcher Unternehmen Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Die Gesetzesänderung bezweckt gleich lange Spiesse für Zürcher Unternehmen und die Beseitigung von Standortnachteilen. Die sich daraus ergebenden Steuerausfälle sind für die Gemeinden verkraftbar.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen: Ja
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,29 %
183
Nein-Stimmen 47,71 %
167
Stimmberechtigte
955
Stimmbeteiligung
37.49
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Beschluss_Vorlagen_Kt._20180610.pdf Download 0 Beschluss_Vorlagen_Kt._20180610.pdf

Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017, Verkehrsfonds, Mittelzuweisung, Leistungsüberprüfung 2016)

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung
Die Finanzierung der Investitionen von Anlagen des öffentlichen Verkehrs erfolgt im Kanton Zürich über den Verkehrsfonds. Beispiel sind die Durchmesserlinie, die Glattalbahn oder die Tramverbindung über die Hardbrücke. Der Verkehrsfonds stellt langfristig sicher, dass genügend Geld für die Weiterentwicklung des Verkehrssystems vorhanden ist.
Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Personenverkehrsgesetz) sieht in der geltenden Fassung jährliche Fondseinlagen des Kantons von mindestens 70 Mio. Franken vor. Seit 2016 finanziert der Bund den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über einen nationalen Bahninfrastrukturfonds. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die Einlage in den kantonalen Verkehrsfonds von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Darüber hinaus hat der Regierungsrat dem Kantonsrat im Rahmen der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 beantragt, die Einlagen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jährlich um weitere 5 Mio. Franken zu senken, d.h., es sollen in diesen Jahren nur je 50 Mio. Franken einbezahlt werden.
Dem Kantonsrat ging der ausserordentliche Sparbeitrag zu wenig weit. Er setzte die Fondseinlage in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf jährlich 20 Mio. Franken fest. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio. Franken im langfristigen Durchschnitt dennoch erreicht wird, sollen die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2020 bis 2037 durch Mehreinlagen kompensiert werden.
Fr diese Anpassungen braucht es eine Gesetzesänderung. Gegen die Änderung des Personenverkehrsgesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.

Der Kantonsrat empfiehlt: Ja
Der Regierungsrat empfiehlt: Nein
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 33,92 %
116
Nein-Stimmen 66,08 %
226
Stimmberechtigte
955
Stimmbeteiligung
37.70
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Beschluss_Vorlagen_Kt._20180610.pdf Download 0 Beschluss_Vorlagen_Kt._20180610.pdf

Zugehörige Objekte

Name
2018-06-10_Protokoll_Eidgenossische_Vorlagen.pdf Download 0 2018-06-10_Protokoll_Eidgenossische_Vorlagen.pdf
2018-06-10_Protokoll_Kantonale_Vorlagen.pdf Download 1 2018-06-10_Protokoll_Kantonale_Vorlagen.pdf