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Hunde

Bezugsorte Hundekotbeutel

es gilt eine Aufnahmepflicht von Hundekot

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  • Dorfladen (gefaltete)
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Hundeausbildung

Hundeverabgabung

  • Hunde im Sinne von § 25 Hundegesetz sind von der Abgabe befreit, sofern die Hundehalterin oder Hundehalter den erforderlichen Nachweis bzw. die Anerkennung erbringen können.
  • Stirbt ein Hund vor dem 30. Juni, hat die Halterin oder der Halter einen Anspruch auf die Rückerstattung der halben Abgabe, sofern kein Ersatzhund angeschafft wird.
  • Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.
  • Hält sich ein Hund weniger als drei Monate im Kanton auf, ist für ihn keine Abgabe zu entrichten.

Rechtliche Grundlagen

Preis

CHF 150.00/Hund/Jahr
Merkblatt

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_zur_Hundehaltung_Gemeinde_Seegraben_2021_Januar.pdf Download 0 Merkblatt_zur_Hundehaltung_Gemeinde_Seegraben_2021_Januar.pdf
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Flyer_Leinenpflicht.pdf Download 2 Flyer_Leinenpflicht.pdf