Seegräben Online: Gemeindeversammlung

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Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gemeindeversammlung findet jährlich mindestens zwei Mal statt (Abnahme von Budget und Jahresrechnung).

Aufgaben:
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Festsetzung und Änderung des kommunalen Gesamtplanes, der Bau- und Zonenordnung, der Sonderbauvorschriften und öffentlichen Gestaltungspläne sowie des Erschliessungsplanes
  • Erlass und Änderung der Besoldungs- sowie der Abwasserverordnung
  • Erlass weiterer Verordnungen von allgemeiner Bedeutung, soweit dieser nicht ausdrücklich dem Gemeinderat übertragen ist
  • Beschlussfassung betreffend die Übernahme neuer Gemeindeaufgaben und die Bestimmung der zuständigen Organe
  • Beschlussfassung über Veränderungen der Gemeindegrenzen
  • Vereinbarung mit anderen Gemeinden über gemeinsame Besorgung einzelner Aufgaben und Geschäftszweige oder die Schaffung von Zweckverbänden
  • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
  • Festsetzung der jährlichen Voranschläge des Gemeindegutes, der produktiven Unternehmungen und der mit Betrieb versehenen Fonds- und Nutzungsgüter
  • Festsetzung des erforderlichen Steueransatzes für die Gemeindesteuern
  • Abnahme der Gutsrechnungen und Bauabrechnungen, der Rechnungen der produktiven Unternehmungen und der Fondsrechnungen
  • Bewilligung von Nachtragskrediten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Gemeindebehörde fallen
  • Behandlung von Initiativen und schriftlichen Anfragen im Sinne von § 50/51 des Gemeindegesetzes
  • Schaffung neuer ständiger, vollamtlicher Stellen und die Aufhebung derselben
  • Festsetzung der Zahl der Wahlbüromitglieder und die Wahl derselben
  • Bestimmung der amtlichen Publikationsorgane der Gemeinde
  • Behandlung von Geschäften, die an sich in die Zuständigkeit der Gemeindebehörde fallen, aber von dieser aus besonderen Gründen der Gemeindeversammlung vorgelegt werden
  • Wahl der kantonalen Geschworen
Kompetenzen:
  • separate Beschlussfassung über die im Voranschlag enthaltenen neuen Ausgaben und die Erhöhung bisheriger Ausgabeposten, wenn sie im Einzelfall bei einmaligen Ausgaben den Betrag von Fr. 80'000.00, bei jährlich wiederkehrenden den Betrag von Fr. 20'000.00 übersteigt
  • Rechtliche Geschäfte im Zusammenhang mit Grundeigentum ab Fr. 80'000.00

Nächste Versammlungen

Datum Lokalität Kontakt
12. Juni 2012 20:00 Uhr Reformierte Kirche Tel. 043 477 40 92
11. Dez. 2012 20:00 Uhr Reformierte Kirche Tel. 043 477 40 92

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