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Wahlen und Abstimmungen vom 4. März 2018

Informationen

Datum
4. März 2018

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer machen zusammen knapp zwei Drittel der gesamten Einnahmen des Bundes aus. Im Jahr 2016 entsprach dies einem Betrag von rund 43,5 Milliarden Franken. Die beiden Steuern sind die Haupteinnahmequellen des Bundes. Der Bund kann sie gemäss Bundesverfassung nur bis Ende 2020 erheben. Soll er seine Aufgaben weiterhin im bisherigen Umfang erfüllen können, so ist er auch in Zukunft auf die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer angewiesen.

Deshalb soll das Recht, diese beiden Steuern zu erheben, um 15 Jahre bis 2035 verlängert werden. Dazu ist eine Änderung der Bundesverfassung notwendig. Über diese müssen Volk und Stände abstimmen.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die neue Finanzordnung 2021 anzunehmen. Diese Vorlage führt zu keiner Steuererhöhung. Bei einer Annahme erhält der Bund die Mittel, die notwendig sind, damit er seine heutigen Aufgaben weiterhin erfüllen kann. Die Mittel aus der direkten Bundessteuer sind auch für die Kantone wichtig. Ihnen fliessen 17 Prozent der Einnahmen aus dieser Steuer zu.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 89,90 %
525
Nein-Stimmen 10,10 %
59
Stimmberechtigte
949
Stimmbeteiligung
592
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf Download 0 Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf

Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)»

Abgelehnt
Ergebnis
Abgelehnt
Beschreibung
Um in allen Sprachregionen eine umfassende Berichterstattung über Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport zu ermöglichen, wird für Radio und Fernsehen eine Empfangsgebühr erhoben. Deren Erträge kommen der SRG sowie Lokalradios und Regional-TV zugute, die einen Service-public-Auftrag erfüllen. Sie können damit die Produktion ihrer Sendungen mitfinanzieren. In der Schweiz ist es nicht möglich, landesweit qualitativ gute und inhaltlich breit gefächerte Programme allein mit Werbung und Sponsoring zu finanzieren.

Die Initiative will die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abschaffen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert, in Friedenszeiten keine eigene Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Das Initiativkomitee kritisiert, die SRG werde durch die Gebührenunterstützung privilegiert und behindere private Anbieter. Die Abschaffung der Empfangsgebühr sorge für einen faireren Wettbewerb.

Für die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie und ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig. Die SRG sowie die Lokalradios und Regional-TV mit Service-public-Auftrag sorgen dafür, dass alle Landesteile über eine gleichwertige Berichterstattung verfügen. Die Initiative gefährdet diese Sender existenziell. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt sie zudem in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 26,44 %
161
Nein-Stimmen 73,56 %
448
Stimmberechtigte
949
Stimmbeteiligung
610
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf Download 0 Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf

Kantonale Vorlagen

Kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk»

Abgelehnt
Ergebnis
Abgelehnt
Beschreibung
Im Lehrplan für die Volksschule wird festgelegt, was die Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit lernen sollen. Erlassen wird der Lehrplan durch den Bildungsrat, ein vom Kantonsrat gewähltes Gremium von Fachleuten aus dem Bildungswesen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. So ist sichergestellt, dass der Lehrplan in einem breit abgestützten Verfahren mit ausgewogenen und zeitgemässen Inhalten erarbeitet wird. Diese Praxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Die Volksinitiative "Lehrplan vors Volk" fordert, dass der Lehrplan neu vom Kantonsrat genehmigt wird und dem fakultativen Referendum unterstehen soll. Das hätte aufwendige, langwierige Verfahren zur Folge und die Inhalte des Lehrplans würden zum Spielball politischer Interessen. Deshalb soll weiterhin das breit abgestützte Fachgremium, der Bildungsrat, für den Lehrplan zuständig sein.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 31,57 %
179
Nein-Stimmen 68,43 %
388
Stimmberechtigte
949
Stimmbeteiligung
581
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Protokoll_kantonale_Vorlage.pdf Download 0 Protokoll_kantonale_Vorlage.pdf

Zugehörige Objekte

Name
RRB_eidg_04.Marz_2018.pdf Download 0 RRB_eidg_04.Marz_2018.pdf
RRB_kant_Abst_Anord_04.03.2018.pdf Download 1 RRB_kant_Abst_Anord_04.03.2018.pdf
Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf Download 2 Protokoll_nationale_Vorlagen.pdf
Protokoll_kantonale_Vorlage.pdf Download 3 Protokoll_kantonale_Vorlage.pdf