Seegräben Online: Abstimmungen

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Letzte Abstimmungen
Urnen Öffnungszeiten
  • Samstag, 19.00 - 20.00 Uhr im alten Schulhaus Seegräben
  • Sonntag, 08.30 - 10.00 Uhr im alten Schulhaus Seegräben und im Kindergarten Grossweid
    Ab 1. März 2003: Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr

  • Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor der Abstimmung bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Hinweis AUSÜBUNG STIMMRECHT
  • Stimmberechtigte können sich durch die im gleichen Haus wohnenden Stimmberechtigten vertreten lassen. Sie können sich durch andere Stimmberechtigte vertreten lassen, wenn sie das 60. Altersjahr zurückgelegt haben oder laut ärztlichem Zeugnis nicht an die Urne gehen können. Der Stellvertreter muss gleichzeitig seinen eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.
  • Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten.
  • Die Stimmzettel können schon ab Montag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten in die Urne gelegt werden.
  • Bereits nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann brieflich abgestimmt werden. Beachten Sie die Weisung auf dem Abstimmungsmaterial resp. auf dem Stimmrechtsausweis.
  • Allfällig fehlendes Abstimmungs- und Wahlmaterial ist bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung zu verlangen.
  • Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

BRIEFLICHE STIMMABGABE
  • Das Ihnen zugestellte Kuvert kann für die briefliche Abstimmung benützt werden. Reissen Sie es deshalb nicht auf, sondern öffnen Sie es wie auf dem Kuvert angegeben. Die Stimmzettel sind in einem zusätzlichen Kuvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro zu senden. Das Stimmmaterial ist so rechtzeitig aufzugeben, dass es vor der Urnenschliessung am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • Die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
  • Der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.

ABSTIMMUNG AN DER URNE
  • Bevor Sie Ihre Stimmzettel in die Urne legen, müssen Sie Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis abgeben. Ohne den Stimmrechtsausweis werden Ihre Stimmzettel nicht angenommen.

ALLGEMEINES
  • Die hier veröffentlichten Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons sind unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch ersichtlich.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
  • Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Kontakt gemeinderatskanzlei@seegraeben.ch

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