Generelles Feuerverbot in Seegräben und im Bezirk HinwilIn Seegräben sowie in allen Bezirksgemeinden Hinwil gilt ab sofort ein generelles Feuerverbot. Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Seegräben zu einer erhöhten Brandgefahr in der Natur geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet Seegräben nicht mehr gestattet. Zudem ist weiterhin ein sorgsamer Umgang mit Trinkwasser geboten.
Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:
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Datum der Neuigkeit 27. Juli 2018
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